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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 160
Antragsveranlagung bei ausländischen Zinsen und Wertpapieren
Antragsveranlagung bei ausländischen Zinsen und Wertpapieren (Kennzahl 755)
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Ausländische Kapitalerträge aus Zinsen und
Wertpapieren können auf Antrag an Stelle der Besteuerung mit
dem besonderen Steuersatz von 25% mit dem (vollen) Tarifsteuersatz besteuert
werden. Die Kapitalerträge dürfen nicht um damit in Zusammenhang stehende
Werbungskosten gekürzt werden. |
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