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Pauschalierung
Pauschalierung
Zur
Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft siehe Anm. 13, Seite S 142.
Bei den
Einkünften aus selbständiger Arbeit und bei den
Einkünften aus Gewerbebetrieb besteht die Möglichkeit
einer Pauschalierung der Betriebsausgaben (so genannte
Basispauschalierung).
Wenn Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als 220.000
€ betragen hat, können Sie folgende Betriebsausgaben
verrechnen:
• 12% des Umsatzes bzw. 6% des Umsatzes für bestimmte
Berufsgruppen (ab der Veranlagung 2004 werden die pauschalen Betriebsausgaben von 6% mit
13.200 € und die von 12% mit 26.400 € begrenzt),
•
Ausgaben für Löhne und Lohnnebenkosten (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge,
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer, in Wien die
U-Bahn-Steuer),
• Ausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und
Hilfsstoffe, Zutaten,
• Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in
Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens
bilden,
• Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers (BG...