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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 242
Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb
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Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb (Kennzahl 065) Bei den Kennzahlen 072 bis 075 wird die Umsatzsteuer von den innergemeinschaftlichen Erwerben berechnet und festgehalten. Da der Warenverkehr im EU-Gebiet umsatzsteuerfrei ablaufen soll, wird die berechnete Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb bei Vorliegen einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug wieder abgezogen. | 31 |