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Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Hier sind die erzielten Einkünfte aus
Gewerbebetrieb anzugeben. Weiters sind hier
auch Krankengelder eines Gewerbetreibenden aus Versorgungseinrichtungen
anzuführen. Fügen Sie bitte als Einzelunternehmer die Beilage E 1a bei. Wenn Sie
die Pauschalierung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe nach der
Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 oder für den Lebensmitteleinzel- und
Gemischtwarenhandel nach der Verordnung BGBl. II Nr. 228/1999 in Anspruch nehmen,
sind die unter Punkt b) vorgesehenen Angaben zu machen. |
Wenn in dem durch Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelten Gewinn
(Verlust) endbesteuerte Kapitalerträge (Bankzinsen,
Kuponerlöse von Wertpapieren usw.) enthalten sind, sind diese vom Gewinn abzuziehen; ein
Verlust erhöht sich durch den Abzug der endbesteuerten Kapitalerträge. Sie können aber
auch die Kapitalerträge mit den Bruttobeträgen in der Gewinnermittlung belassen und die
Kapitalertragsteuer als entrichtete Einkommensteuervorauszahlung geltend m...