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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 177
Steuerberatungskosten
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Steuerberatungskosten (Kennzahl 460) Steuerberatungskosten (Honorar einschließlich Umsatzsteuer), die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln sind, sind als Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig, soweit sie an berufsrechtlich zur Steuerberatung befugte Personen geleistet werden. | 81 |