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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 196

Personalaufwand ("eigenes Personal")


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Personalaufwand („eigenes Personal") (Kennzahl 9120)
Hier sind Aufwendungen/Ausgaben für Löhne und Gehälter sowie Lohnnebenkosten zu erfassen, nämlich Löhne, Gehälter, Aufwendungen für Abfertigungen, Aufwendungen für Altersversorgung, gesetzlicher Sozialaufwand, lohnabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge und sonstige Sozialaufwendungen. Auch Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse sind hier anzuführen. Nicht zu den Löhnen und Gehältern gehören Reisekostenersätze und Tages- und Nächtigungsgelder, die zum Ausgleich entstandener Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Dienstreisen bezahlt werden. Diese sind in Kennzahl 9160 zu erfassen.
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