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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 197

Miet- und Pachtaufwand, Leasing


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Miet- und Pachtaufwand, Leasing (Kennzahl 9180)
Hier sind der Aufwand bzw. die Ausgaben für Miete und Pacht sowie Leasing zu erfassen. Nicht hier einzutragen sind Aufwendungen/Ausgaben für Beheizung, Beleuchtung, für die Reinigung gemieteter Räume sowie Betriebskosten. Zu beachten ist, dass gemäß § 4 Abs. 6 Vorauszahlungen von Mietkosten von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern auf den Zeitraum der Vorauszahlung gleichmäßig zu verteilen sind, wenn sie nicht nur das laufende und das folgende Kalenderjahr betreffen (vgl. dazu Rz. 1381 ff. der Einkommensteuerrichtlinien 2000). In derartigen Fällen ist der auf das Wirtschaftsjahr entfallende Jahresbetrag hier zu erfassen.
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