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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 155
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuerpflichtig sind und bei denen keine Begünstigung für Sonderzahlungen zusteht
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuerpflichtig sind und bei denen keine Begünstigung für Sonderzahlungen zusteht (Kennzahl 359)
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Hier sind nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit des Jahres 2003 einzutragen, in denen
keine Einkünfte enthalten sind, für die eine
begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen
(z. B. 13. und 14. Bezug, siehe dazu das „Steuerbuch 2003",
http://www.bmf.gv.at/steuern/leitfaeden/Lohnsteuertipps/_start.htm,
Steuern, Leitfäden/Lohnsteuer) vorzunehmen ist. Dies trifft - sofern sie keine
sonstigen Bezüge erhalten haben - etwa auf Bezieher ausländischer Pensionen zu,
für die Österreich das Besteuerungsrecht hat. Ausländische Pensionen, für die
Österreich kein Besteuerungsrecht aber ein Progressionsvorbehalt zusteht, sind nur
bei der Kennzahl 440 anzugeben (siehe Anmerkung
72, Seite S 171). Hier sind auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von
dritter Seite anzugeb... |