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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 148

Zusätzliche Angaben

Zusätzliche Angaben
Auf Seite 3 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen
• Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 132)
• Kennzahl 744 Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 4a; siehe dazu auf Seite S 132)
• Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 112 f. und S 132)


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S. S 149• Kennzahl 761 Bildungsfreibetrag nach § 4 Abs. 4 Z 10 EStG (siehe dazu auf Seite S 113 und S 132)

• Kennzahl 745 Vorzeitige Abschreibung (§ 10a Abs. 3 und oder § 10c; siehe dazu auf Seite S 114)
• Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 131)


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Bei Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung (§ 11) sind die betrieblichen Einkünften um die Betriebsausgabe „Eigenkapitalzuwachsverzinsung" zu kürzen. Der Betrag der Eigenkapitalzuwachsverzinsung ist gemäß § 37 Abs. 8 - losgelöst vom übrigen Einkommen - als „Sondergewinn" mit

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