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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 137

Alleinerzieherabsetzbetrag


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Alleinerzieherabsetzbetrag
Wenn Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag von ebenfalls 364 zu. Als Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG) Familienbeihilfe bezogen haben.
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