Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 161
Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds
Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds (Kennzahl 760)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tragen Sie hier negative ausschüttungsgleiche Erträge
ausländischer Investmentfonds ein. Sie erhalten dadurch die Kapitalertragssteuer
zurück, die bei einer vorangehenden Ausschüttung zu viel einbehalten wurde (diese
Kapitalertragsteuer darf nicht in Kennzahl 365 eingetragen werden). Eine
Eintragung ist nur dann zulässig, wenn vor der Zurechnung dieser negativen Erträge
(vier Monate nach Ende des Fondsgeschäftsjahres) eine tatsächliche Ausschüttung
aus dem selben Anteilschein erfolgt ist. Nachweise über den
Kapitalertragsteuerabzug sind auf Verlangen vorzulegen. |
51