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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 161

Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds

Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds (Kennzahl 760)


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Tragen Sie hier negative ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds ein. Sie erhalten dadurch die Kapitalertragssteuer zurück, die bei einer vorangehenden Ausschüttung zu viel einbehalten wurde (diese Kapitalertragsteuer darf nicht in Kennzahl 365 eingetragen werden). Eine Eintragung ist nur dann zulässig, wenn vor der Zurechnung dieser negativen Erträge (vier Monate nach Ende des Fondsgeschäftsjahres) eine tatsächliche Ausschüttung aus dem selben Anteilschein erfolgt ist. Nachweise über den Kapitalertragsteuerabzug sind auf Verlangen vorzulegen.

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