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Gewinn - Verlust laut Bilanz
Seite 2 der
Körperschaftsteuererklärung
Gewinn -
Verlust laut Bilanz (Kennzahlen 9040 bis 9230)
Bei
der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes ist vom Gewinn oder Verlust
des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres auszugehen. Der Gewinn oder Verlust muss den
Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Beachtung der besonderen Vorschriften des
Körperschaftsteuergesetzes entsprechen. Siehe Abschnitt „Wie der Gewinn ermittelt
wird", Seite S 103 ff. Die Gewinnermittlung bei Körperschaften unterscheidet sich von
der Gewinnermittlung bei Einzelunternehmen natürlicher Personen und bei Gesellschaften
natürlicher Personen unter anderem dadurch, dass bei Körperschaften keine Endbesteuerung
von Wertpapiererträgen eintritt und die Spezialbestimmung des § 2 Abs. 2a EStG nur zum
Teil gilt, nämlich nur hinsichtlich der Einkünfte aus einer Beteiligung, wenn das
Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht.
Soweit Gewinne von
Organgesellschaften im Bilanzgewinn enthalten sind,
sind sie abzuziehen, Verluste von Organgesellschaften, die den Bila...