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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 136

Erklärung über zusätzliche Bezüge


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Erklärung über zusätzliche Bezüge
Der Steuerpflichtige hat ausdrücklich anzugeben, ob er im Jahr 2003 Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, S. 137Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückgezahlte Pflichtbeiträge an Sozialversicherung oder Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten hat. Bei Abgabe der Erklärung vor Mai 2004 mit einem zu erwartenden Guthaben aus der Veranlagung ist bei Nichtbezug das „Nein" anzukreuzen, sonst wird die Erklärung nicht vor Mai 2004 bearbeitet.
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