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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 216
Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 3 KStG, ausländische Einkünfte
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Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 3 KStG, ausländische Einkünfte (Kennzahl 672) In § 10 Abs. 3 KStG ist festgelegt, dass Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind, wenn Gründe vorliegen, wegen derer der Finanzminister dies zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen S. S 217durch Verordnung anordnet. Neben solchen Erträgen sind z. B. ausländische Beteiligungs-, Zins- und Lizenzeinkünfte einzutragen. | 18 |