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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 212

Branchenkennzahl

Seite 1 der Körperschaftsteuererklärung

Branchenkennzahl


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Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere Erläuterungen finden Sie im Punkt 43 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a. In Bezug auf Mischbetriebe gilt Folgendes: Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20% der betrieblichen Umsätze nicht der angeführten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzugeben und das Vorliegen eines Mischbetriebes zu indizieren.
Weiters ist die Firmenbuchnummer anzugeben und anzukreuzen, ob es sich um eine Groß-GmbH oder um eine Klein-GmbH handelt.

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