Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 171
Ausländische tarifbegünstigte Einkünfte
Ausländische tarifbegünstigte Einkünfte (Kennzahlen 786 und 787)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
In Kennzahl 786 sind in Österreich zum Halbsatz
steuerpflichtige ausländische Einkünfte (z.B.
ausländische betriebliche Dividenden, nur im
Fall einer Antragsveranlagung) einzutragen. Die zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung anzurechnende ausländische (Quellen-)Steuer ist unter Kennzahl
787 anzugeben. Ausländische Quellensteuern, die im Ausland bereits erstattet
worden sind, dürfen nicht eingetragen werden. |
71