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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite A 121

Die Berechnung der Einkommensteuer

Die Berechnung der Einkommensteuer

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der "Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.

Für den einfachen Fall kann die auf das Einkommen entfallende Einkommensteuer der in der Österreichischen Staatsdruckerei erschienenen Einkommensteuertabelle entnommen werden. In der folgenden Tabelle wird der Einkommensteuertarif in einer komprimierten Form dargestellt. Für die einzelnen Einkommensstufen wird angegeben, mit welchem Prozentsatz diese Stufe besteuert wird und welcher Fixbetrag in dieser Stufe abzuziehen ist.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
(auf 100 S auf- oder abgerundet)
Einkommensteuer
Progression
abzüglich
bis 84.200 S keine Einkommensteuer
von 84.300 S bis 150.000 S
22%
14.840 S
von 150.100 S bis 300.000 S
32%
29.840 S
von 300.100 S bis 700.000 S
42%
59.840 S
mehr als 700.000 S
50%
115.840 S

Der Einkommensteuerbescheid

Wann der Steuerbescheid kommt, läßt sich nicht voraussagen. Es kann eine Woche dauern, aber auch ein halbes Jahr oder länger. In der Regel kommen gleichzeitig mit dem Einko...

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