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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite 144

Leer Kästchen

23 Leere Kästchen

Die leeren Kästchen sind für die Fälle vorgesehen, in denen aufgrund früherer Bestimmungen ausnahmsweise andere Steuersätze in Betracht kommen. Das können sein:

Umsätze zu 32% und 30%

Der Umsatzsteuersatz von 32% für PKW, Kombi, Motorräder usw. ist seit 1992 grundsätzlich aufgehoben. Dem Steuersatz von 32% unterliegen auch weiterhin Leasingraten von Kraftfahrzeugen mit Beginn der gewerblichen Vermietung vor dem , ferner Verkaufserlöse für Kraftfahrzeuge, für welche vor dem die Vorsteuer beansprucht worden ist, z. B. Fahrschul- und Vorführ-KFZ sowie KFZ, die ausschließlich der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen (siehe SWK 1992/Heft 6, A II 20).

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