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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite 132

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Seite 4 der Körperschaftsteuererklärung

28 Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Die Versicherung, daß alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht worden sind, wird in der Ich-Form verlangt. Das ist bei einer Körperschaft zwar unerwartet, ist aber richtig, weil im Falle von unrichtigen Angaben im Finanzstrafverfahren nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Derjenige, der namens der Körperschaft die Unterschrift leistet, ist in erster Linie für die Richtigkeit und Vollständigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich.

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Körperschaftsteuersatz

Die Körperschaftsteuer beträgt allgemein 34% des steuerpflichtigen Gewinnes.

Es besteht ein zweiter Körperschaftsteuersatz von 22% für ausländische Sparbuch- und Wertpapierzinsen, die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften zufließen und keiner inländischen Abgeltungssteuer unterliegen. Damit werden Einkünfte dieser Körperschaften ausnahmsweise im Veranlagungswege erfaßt.

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Mindest-Körperschaftsteuer

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften haben eine Mindest-Körperschaftsteuer von 15.000 S jährlich zu entrichten. Wenn die vorzuschreib...

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