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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite 096

Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen

17 Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen

Falls Sie vorübergehend Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen erhalten haben, ist das betreffende Kästchen anzukreuzen.

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