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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite 143

16 % für Jungholz und Mittelberg

21 16% für Jungholz und Mittelberg (Kennzahl 035)

Der allgemeine Steuersatz von 20% ermäßigt sich auf 16% für die in den Zollausschlußgebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze durch Unternehmer, die einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Zollausschlußgebiet haben.

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