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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite A 101

Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbestuerte Kapitalerträge entfällt

29 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerte Kapitalerträge entfällt (Kennzahl 364)

Wenn Sie die Anrechnung der KESt für endbesteuerte Kapitalerträge anstreben und deshalb bei den Kennzahlen 366 und 369 die entsprechenden Erträge angegeben haben, ist bei Kennzahl 364 die darauf entfallende und anzurechnende KESt anzugeben.

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