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Umgehende Entrichtung einer Restschuld
46 Umgehende Entrichtung einer Restschuld
Im Steuererklärungsformular wird darauf hingewiesen, daß nachteilige Folgen der nicht zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Vollstreckungsmaßnahmen, Einleitung eines Finanzstrafverfahrens) durch umgehende Entrichtung der Restschuld vermieden werden können. Damit bringt die Finanzverwaltung zum Ausdruck, daß die Bekanntgabe der Restschuld in der Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige im Sinne des § 29 Finanzstrafgesetz angesehen wird.
Mit der Vorschreibung eines Säumniszuschlages ist zu rechnen, wenn die Restschuld pro Voranmeldungszeitraum 10.000 S übersteigt, bei Umsatzsteuerpflicht während des vollen Jahres und monatlicher Voranmeldung ab einer Restschuld von 120.000 S und bei vierteljährlicher Voranmeldung von 40.000 S (siehe SWK 1995/Heft 22, A 483).