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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite A 127
Angabe des Organträgers
5 Angabe des Organträgers
Wenn die Körperschaft Organgesellschaft ist, ist der Organträger (die Organobergesellschaft) anzugeben. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Stichtag des Wirtschaftsjahres des Organträgers anzugeben.