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Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
3 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
Wenn Sie bei der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, können Sie auch für die Umsatzbesteuerung dasselbe Wirtschaftsjahr verwenden. Falls Sie erstmalig für 1995 den Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer und für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gleichschalten wollen, haben Sie die Umsatzsteuererklärung für 1995 nur für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres 1995/96 abzugeben (siehe SWK 1986/Heft 12, A II 21 f).
Seite 2 der Umsatzsteuererklärung
Zu den auf den Seiten 2 und 3 der Umsatzsteuererklärung zu machenden Angaben hat Ihnen das Finanzamt auch "Erläuterungen für das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung für 1995", die wir im folgenden als "Erläuterungen" zitieren, zugesandt. Darin werden zu den auf dem Formular eingerahmten Kennzahlen Hinweise gegeben, die wegen der neuen Rechtslage besonders willkommen sind. Wir haben diese Erläuterungen teilweise eingearbeitet; wo die Erläuterungen sehr umfangreich sind, haben wir im Text auf sie hingewiesen.