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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite A 150

Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften

42 Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften

Die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen für 1995 ist so anzugeben, wie sie die Finanzkasse gebucht hat. Es ist deshalb zweckmäßig, die zwölf (oder vier) Umsatzsteuervorauszahlungen den Buchungsmitteilungen des Finanzamtes zu entnehmen.

In der Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober (bei vierteljährlicher Umsatzsteuervorauszahlung: für das 3. Vierteljahr) ist auch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung enthalten. Diese Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist wie jede andere Umsatzsteuervorauszahlung zu behandeln. Die Summe der entrichteten Vorauszahlungen wird der Zahllast oder Gutschrift in Zeile 095 gegenübergestellt.

Die entrichteten Vorauszahlungen oder Gutschriften und die Jahresrestschuld oder Jahresgutschrift haben keine Kennzahl. Diese Zahlen werden nämlich beim Finanzamt der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht eingegeben; die EDV-Anlage der Finanzverwaltung sucht die für 1995 gebuchten Umsatzsteuerbeträge zusammen und stellt diese beim Ausdruck des Umsatzsteuerbescheides 1995 in der Buchungsmitteilung der Zahllast oder Gutschrift gegenüber.

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