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Anzahl der Kinder
S. A 865 Anzahl der Kinder
Es ist die Anzahl der Kinder, für die Sie oder Ihr (Ehe-)Partner im Jahr 1995 für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe bezogen haben, anzugeben. Ein Kinderabsetzbetrag ist bei der Einkommensteuerveranlagung nicht vorgesehen, weil die Kinderabsetzbeträge als erhöhte Familienbeihilfe ausbezahlt werden. Es ist auch nicht vorgesehen, daß sich der Sonderausgabenhöchstbetrag erhöht, wenn Kinder vorhanden sind. Die Anzahl der Kinder kann aber bei der außergewöhnlichen Belastung Bedeutung haben.