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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite 134

Soll-Verstuerung oder Ist-Versteuerung

4 Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung

Auf die ausführliche Darstellung des Unterschiedes zwischen Soll-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) und Ist-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) in den "Erläuterungen" wird hingewiesen.

Sie haben durch Ankreuzen des betreffenden Kästchens dem Finanzamt bekanntzugeben, ob Sie Soll-Versteuerer oder Ist-Versteuerer sind. Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) ist vorgeschrieben für alle Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs. 1 EStG ausüben (z. B. Ziviltechniker, Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie für berufsrechtlich zugelassene Gesellschaften und gesetzliche Prüfungs- und Revisionsverbände, die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechende Leistungen erbringen, ferner für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke und Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen (§ 17 Abs. 1 UStG). Abweichend von der bis 1994 bestandenen Regelung hat das Finanzamt auf Antrag zu gestatten, daß die vorstehend erwähnten freiberuflich Tätigen, Gesellschaften und Verbände die Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Höhe ...

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