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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 10758. Privatanklageverfahren

8.1. Einleitung

8.1.1. Allgemeines

12/509

Privatanklagedelikte schützen primär höchstpersönliche Rechte iSd § 16 ABGB. Die Strafverfolgung derartiger höchstpersönlicher Rechte greift oftmals in die Intimsphäre des Verletzten ein. Aus diesem Grund soll nach der Intention des Gesetzgebers das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei ausgewählten - als Privatanklagedelikte gekennzeichneten - Straftatbeständen, bei denen das Rechtsgut ausschließlich oder überwiegend in der privaten Sphäre des Verletzten liegt, zurücktreten. Für die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft bzw Kriminalpolizei besteht nach der Wertung des Gesetzgebers keine Notwendigkeit.

12/510

Der Verletzte muss grundsätzlich ohne staatliche Hilfe den Sachverhalt selbst ermitteln und in weiterer Folge vor Gericht als Ankläger auftreten, um die Bestrafung des Täters herbeizuführen. Da den Privatankläger der Grundsatz der Amtswegigkeit nicht bindet, besteht für ihn aber keine Pflicht zur Strafverfolgung. Diese liegt vielmehr in seinem freien Ermessen. Die Verfolgungsinitiative hängt daher ausschließlich vom Verletzten selbst ab, die Urteile werden aber weiterhin durch unabhängige Gerichte gesprochen und die Strafen...

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