Handbuch Medizinstrafrecht
1. Aufl. 2026
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1. Bedeutung für das Medizinstrafrecht und Einleitung
1.1. Allgemeines
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Die strafrechtliche Einordnung medizinischer Heilbehandlungen bildet eine zentrale Schnittstelle zwischen Medizin(-recht), Strafrecht und Ethik. Ärztliche Eingriffe dienen zwar idR der Heilung (Therapie), Linderung (Palliation), Erkennung (Diagnose) oder Vorbeugung (Prävention) von Krankheiten oder anderen medizinischen Beschwerden, greifen dabei jedoch regelmäßig in das geschützte Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit bzw Gesundheit ein. Damit bewegen sich medizinische Heilbehandlungen stets in einem (normativen) Spannungsfeld zwischen sozialer Erwünschtheit und möglicher Rechtsgutsverletzung.
1.2. Der Begriff der Heilbehandlung
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Der Begriff der Heilbehandlung ist strafrechtlich weit auszulegen und umfasst die gesamte ärztliche Tätigkeit, also neben der Heilbehandlung ieS (Therapie) auch alle Maßnahmen zur Feststellung (Diagnose) oder Verhütung von Krankheiten (Prophylaxe) sowie die Schmerzlinderung ohne therapeutische Wirkung. Versuche an Menschen, die auch iwS keiner derartigen Behandlung des Betroffenen dienen, fallen nicht darunter.
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Definition des Begriffs „Heilbehandlung“
Unter einer Heilbehandlung versteht m...