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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 2532. Tötungsdelikte (§§ 75 ff StGB)

2.1. Mord (§ 75 StGB)

Michael Ofner

2.1.1. Überblick

2.1.1.1. Relevanz im Medizinstrafrecht

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Strafverfahren, die wegen des Tatbestands des Mordes nach § 75 StGB geführt werden, nehmen gerade in der medialen Berichterstattung oft eine große Rolle ein. Dies gilt insb auch für Fälle im medizinischen Umfeld, die sich etwa im Krankenhaus, einer Rehaklinik oder einer Pflegeanstalt ereignen. Selbst einem jüngeren Publikum, das die mediale Berichterstattung auch nur ein wenig verfolgt, sind die „Todesengel von Lainz“ oder der deutsche „Todespfleger“ von Delmenhorst ein bekannter Begriff.

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Trotz der breiten medialen Aufmerksamkeit für derartige Strafverfahren ist festzuhalten, dass Mord ebenso wie vorsätzliche Körperverletzung im Vergleich zu den Fahrlässigkeitsdelikten gegen Leib und Leben im Medizinstrafrecht quantitativ lediglich eine untergeordnete Rolle spielt.

2.1.1.2. Deliktsstruktur

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Die Struktur des Tatbestands des Mordes nach § 75 StGB ist auf den ersten Blick denkbar einfach und besteht aus drei Elementen. Nach § 75 StGB macht sich strafbar, wer (a) einen anderen Menschen (b) vorsätzlich (c) tötet. § 75 StGB normiert das vorsätzliche Grunddelikt zum Schutz des Rechtsguts des menschlichen Lebens. Die Tatbestände de...

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