Handbuch Medizinstrafrecht
1. Aufl. 2026
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1. Allgemeines
1.1. Überblick
12/1
Unabhängig vom jeweiligen Stadium unterliegt ein Strafverfahren insb zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zahlreichen Grundsätzen, die grundsätzlich, wenn auch nicht ausschließlich, in der Strafprozessordnung normiert werden.
12/2
Die Strafprozessordnung regelt das Verfahren zur Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Personen und über damit zusammenhängende Entscheidungen. Der Strafanspruch steht dabei ausschließlich dem Staat zu und stellt innerhalb der gesamten Rechtsordnung das schärfte Steuerungsinstrument des Staates dar, da durch die Strafverfolgung und eine etwaige Bestrafung tief in die Rechte und die Privatsphäre von betroffenen Personen eingegriffen wird. Man spricht in diesem Zusammenhang daher auch davon, dass das Strafrecht die Ultima Ratio der Rechtsordnung darstellt, da es das letzte Mittel zur Erzwingung des Rechtsfrieden darstellt.
12/3
Ausfluss dieses Ultima-Ratio-Prinzips ist etwa der in § 5 StPO normierte Grundsatz der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit, wonach die Behörden bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme von Beweisen nur soweit in Rechte von Personen eingreifen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jed...