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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 5392. Unbefugte Bildaufnahme (§ 120a StGB)

2.1. Überblick

2.1.1. Allgemeines

5/37

§ 120a StGB wurde durch das HiNBG mit Wirkung zum eingeführt. Der Gesetzgeber reagierte mit der Schaffung dieser Strafnorm auf medial und gesellschaftlich vermehrt thematisierte Phänomene wie das sogenannte „Upskirting“ - also das heimliche Fotografieren unter den Rock oder die Kleidung einer Person - sowie ähnliche Formen von visuell übergriffigem Verhalten in öffentlichen oder privaten Räumen. Ziel war es, die Schutzlücke zu schließen, die im Gegensatz zur bereits bestehenden Regelung der unbefugten Tonaufnahme (§ 120 StGB) für Bildaufnahmen bestanden hatte. Die Einordnung in den 5. Abschnitt des StGB - und nicht in den Sexualstrafrechtsbereich - ist dabei ausdrücklich zu begrüßen, da betroffene Personen nicht stigmatisiert und Täter nicht pauschal als Sexualstraftäter etikettiert werden.

2.1.2. Deliktsstruktur

5/38

§ 120a StGB ist als Allgemeindelikt konzipiert, dh an das Tatsubjekt werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Täter kann somit jedermann sein (arg „wer“). Durch seine legistische Einordnung in den 5. Abschnitt („Verletzung der Privatsphäre und bestimmte Berufsgeheimnisse“) handelt es sich um ein sog Indiskretionsdelikt. Der Abs 1 der Best...

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