Suchen Kontrast Hilfe
Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 11902. Disziplinarrechtliche Folgen

2.1. Allgemeines

2.1.1. Grundlagen

14/103

Ein eigenständiges Disziplinarrecht ist charakteristisch für einen freien Beruf und im Hinblick auf die autonome Einrichtung der Disziplinarbehörden (jedenfalls erster Instanz) auch Ausdruck der Unabhängigkeit des Berufsstandes. Dabei wird insbesondere der Zweck verfolgt, Fehlverhalten von Berufsangehörigen innerhalb des Standes, aber mit spezial- und generalpräventiver Wirkung zu ahnden. Sowohl die Tatbestände des materiellen Disziplinarrechts als auch das formelle Verfahren sind jeweils im ÄrzteG bzw im ZÄKG bzw im ApKG geregelt. Das Disziplinarrecht der Zahnärzte wurde von den entsprechenden Bestimmungen des ÄrzteG vollinhaltlich übernommen und lediglich legistisch überarbeitet; im Hinblick auf die Standesgröße wurde lediglich auf die Schaffung von Disziplinarkommissionen verzichtet. Auch das Disziplinarrecht für Apotheker ist sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht parallel zu jenem der Ärzte und Zahnärzte ausgestaltet, weshalb der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen auf dem ärztlichen Disziplinarrecht liegt. Die übrigen Gesundheitsberufe haben keine eigenständigen Disziplinarregeln.

2.1.2. Adressate...

Daten werden geladen...