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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 6824. Veruntreuung (§ 133 StGB)

4.1. Überblick

4.1.1. Relevanz im Medizinstrafrecht

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Der Straftatbestand der Veruntreuung nach § 133 StGB zählt zu den zentralen Delikten im Wirtschaftsstrafrecht, obwohl dieser im allgemeinen Vermögensstrafrecht aus Sicht der Statistik eine eher untergeordnete Rolle spielt. Für die strafrechtliche Beurteilung gelten keine medizinrechtlichen Besonderheiten, maßgeblich sind vielmehr die allgemeinen Kriterien des Strafrechts.

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Die Veruntreuung ist im medizinischen Bereich vor allem dann anwendbar, wenn Ärzte, Pflegekräfte oder sonstige im Gesundheitswesen tätige Personen, aber auch Mitarbeiter von Apotheken oder Pharmaunternehmen, ihnen anvertraute Vermögenswerte - etwa Patientengelder, Honorarbeträge, Kassenmittel, Medikamentenbestände oder Medizintechnik - zweckwidrig verwenden oder sich diese zueignen. Der Veruntreuung kommt in der Medizinbranche zudem eine gesteigerte Bedeutung zu, weil diese regelmäßig durch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten geprägt ist. Ein Missbrauch dieses Vertrauens kann schwerwiegende wirtschaftliche wie persönliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Beispiel

Der Leiter der Medizintechnik eines Krankenhauses war dafür zuständig, ausg...

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