Handbuch Medizinstrafrecht
1. Aufl. 2026
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S. 12083. Zivil- und arbeitsrechtliche Folgen
3.1. Zivilrechtliche (Haftungs-)Folgen
3.1.1. Grundlagen der zivilrechtlichen Arzthaftung
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Neben der strafrechtlichen Verantwortung stellt sich im Zusammenhang mit Tathandlungen, bei denen Menschen an ihrer Gesundheit zu Schaden gekommen sind, stets auch die Frage möglicher zivilrechtlicher Ersatzansprüche des Opfers. Dies ist selbstverständlich auch bei Sachverhalten im Medizinstrafrecht der Fall.
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Der Schadenersatz soll den eingetretenen Nachteil ausgleichen, also das Vermögen des Geschädigten in jenen Zustand versetzen, in dem es ohne das schädigende Ereignis gewesen wäre. Es besteht damit primär ein Anspruch auf Naturalrestitution, also auf Wiederherstellung des vorherigen Zustandes durch den Schädiger. Da dies in vielen Fällen - insbesondere auch bei Schäden an der Gesundheit - jedoch nicht möglich oder tunlich ist, wird in der Praxis Schadenersatz zumeist durch Geldersatz, also durch finanziellen Ausgleich des Schadens geleistet.
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Neben der Ausgleichsfunktion des Schadenersatzrechts liegt seine zweite Bedeutung in der Präventionsfunktion, bei der die Androhung einer Ersatzpflicht auch als Motivation für ein rechtmäßiges, die geschützten Rechtsgü...