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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 11159. Einstellung und Diversion

9.1. Überblick

12/614

Am Ende eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens steht die Frage, welchen Ausgang bzw Fortgang das Strafverfahren nimmt. Es ist dies insofern ein Moment der Zäsur, als die Staatsanwaltschaft nach ausreichender Klärung des Sachverhalts entscheiden muss, ob Anklage eingebracht wird, oder ob das Ermittlungsverfahren durch Einstellung (§§ 190 - 194 StPO), Abbrechung (§ 197 StPO) bzw durch einen Rücktritt von der Verfolgung (Diversion; §§ 198 bis 209b StPO) beendet wird.

12/615

Der Beschuldigte sehnt diesen Moment herbei, da es ein Moment der Hoffnung auf ein Ende eines belastenden Strafverfahrens ist. Der Verteidiger steht am Übergang strategischer Überlegungen, da er - in Abstimmung mit dem Mandanten - unter strenger Beachtung der Beweislastverteilung im Strafverfahren prüfen muss, ob die Entscheidung der Behörde abgewartet werden sollte ober ob noch etwaige Beweisanträge zu stellen sind. Zu prüfen ist bspw auch, ob mittels Antrags auf Einstellung rechtskonformer Druck unter Offenlegung der (weiteren) Verteidigungslinie ausgeübt werden sollte oder ob eine schriftliche Anregung einer diversionellen Erledigung der Behörde als Entscheidungshilfe dienen sollte. Der Verteidi...

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