Handbuch Medizinstrafrecht
1. Aufl. 2026
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1. Medizinstrafrecht als Querschnittsmaterie
1.1. Einführung
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Das Medizinstrafrecht ist ein jüngeres Teilgebiet des Strafrechts, das in den vergangenen Jahren sowohl an praktischer als auch an wissenschaftlicher Bedeutung gewonnen hat. Grund dafür sind ua die steigende gesellschaftliche Sensibilität für (mögliche) Behandlungsfehler, Fragen der Patientensicherheit sowie das zunehmende Spannungsfeld zwischen medizinischer Entscheidungsfreiheit und strafrechtlicher Verantwortung.
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Trotz seiner unbestreitbaren Praxisrelevanz existiert keine einheitliche gesetzliche Regelung, die das Medizinstrafrecht als solches normativ abgrenzt. Auch eine Legaldefinition des Begriffs „Medizinstrafrecht“ existiert nicht. Das „Medizinstrafrecht“ existiert demnach nicht als in sich geschlossener Teilbereich des Strafrechts, sondern ist stattdessen vielmehr als Querschnittsmaterie zu verstehen. Es vereint strafrechtliche, zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufsrechtliche Bezüge und zeichnet sich durch eine enge Verschränkung von rechtlicher und medizinischer Bewertung aus. Das „Medizinstrafrecht“ ist in besonderer Weise auch interdisziplinär geprägt, da es an der Schnittstelle zwischen Recht und Med...