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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 501Teil 4: Gefährdungsdelikte im Gesundheitswesen

1. Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB)

1.1. Überblick

1.1.1. Deliktsstruktur

4/1

Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs 3 StGB) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs 2 StGB umschriebenen Umständen eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist gem § 89 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

4/2

Die zwei wesentlichen Elemente des § 89 StGB sind einerseits ein qualifiziertes Verhaltendes Täters, entweder nach § 6 Abs 3 StGB oder nach § 81 Abs 2 StGB, andererseits der Taterfolg in Form eines konkreten Gefährdungserfolgs.

4/3

§ 89 StGB ist sohin als konkretes Gefährdungsdelikt konzipiert. Es genügt, dass eine vom Täter verschiedene Person konkret gefährdet wird.

4/4

Im medizinischen Bereich ist insbesondere an ein sorgfaltswidriges Verhalten eines Arztes oder medizinischen Personals, durch das ein Patient konkret gefährdet wird, zu denken.

1.1.2. Geschütztes Rechtsgut

4/5

§ 89 StGB schützt das menschliche Leben sowie die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit des Menschen.

1.1.3. Relevanz im Medizinstrafrecht

4/6

Ärzte sind verpflichtet, bei ihrer medizinischen Tätigkeit nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft in ih...

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