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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

S. 4509. Eigenmächtige Heilbehandlung (§ 110 StGB)

9.1. Überblick

9.1.1. Allgemeines

3/814

Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung - wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft - behandelt, erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung nach § 110 StGB. Die eigenmächtige Heilbehandlung stellt im europäischen Vergleich eine Besonderheit dar. Während in der überwiegenden Zahl der Staaten der Schutz der Patientenselbstbestimmung über die allgemeinen Körperverletzungsdelikte gewährleistet wird, existieren nur wenige Rechtsordnungen, die einen eigenen Straftatbestand für die „eigenmächtige Heilbehandlung“ vorsehen. Österreich nimmt dabei mit § 110 StGB eine Sonderstellung ein: Der Gesetzgeber hat den Eingriff ohne Einwilligung nicht lediglich als Unterfall der Körperverletzung behandelt, sondern als eigenständiges Delikt ausgestaltet, um den besonderen Stellenwert der Selbstbestimmung im medizinischen Kontext hervorzuheben.

9.1.2. Geschütztes Rechtsgut

3/815

§ 110 StGB ist im dritten Abschnitt des Strafgesetzbuches verankert, der die strafbaren Handlungen gegen die Freiheit regelt. Bereits diese Einordnung macht deutlich, dass der Gesetzgeber § 110 StGB als Freiheitsdelikt betrachtet. Daraus lässt sich zugleich eindeutig das geschützte...

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