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Handbuch Medizinstrafrecht
Schönborn/Kern (Hrsg)

Handbuch Medizinstrafrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5430-0

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Handbuch Medizinstrafrecht (1. Auflage)

1. Fahrlässigkeit

1.1. Begriff und Abgrenzung zum Vorsatz

1.1.1. Überblick

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Das Strafrecht unterscheidet Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte. Vorsatz bedeutet, dass der Täter sein Handeln gezielt auf den tatbestandlichen Erfolg (die Rechtsgutsverletzung) hin steuert und dadurch manifestiert, dass er sich bewusst für die Verletzung des Rechtsguts entschieden hat. Fahrlässigkeit demgegenüber liegt vor, wenn diese bewusste Finalsteuerung fehlt. Der Vorwurf bei fahrlässigem Verhalten besteht darin, dass der Täter den Geschehensablauf hätte beherrschen und den Erfolg vermeiden können, und dies nach den rechtlichen Verhaltensanforderungen auch hätte tun müssen, es aber unterlassen hat. In anderen Worten: Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Achtlässt, zu der er nach der konkreten Situation verpflichtet ist und die ihn vor ungewollten Erfolgen bewahren sollte. Er hat also diejenige Sorgfalt, „zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen persönlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist“, nicht eingehalten (so umschreibt § 6 Abs 1 StGB die Fahrlässigkeit sinngemäß).

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Diese Unterschiede schlagen sich im Unrechts- und Schuldvorwurf sowie in der Rechtsfolge niede...

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