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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung
Mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befassen
sich eingehend die Rz. 6401 bis 6534 der EStR 2000.
Zu erklären sind
unter anderem: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von
unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und
Gebäudeteilen (z. B. von Wohnungen, Geschäftsräumen und
Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer
Eigentumswohnung, aus der Untervermietung einzelner Räume und aus der
Privatzimmervermietung bis zu zehn Fremdenbetten). Auch die Einkünfte aus Verträgen über
den Abbau von Kies, Sand und Schotter sind Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung.
Wenn sich Ihre eigene
Wohnung in einem Ihnen gehörenden teilweise vermieteten Gebäude
befindet, sind die mit der Nutzung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden
Aufwendungen einschließlich der AfA nach dem Verhältnis der Gesamtnutzfläche des
Gebäudes zu der von Ihnen genutzten Fläche aufzuteilen; die Werbungskosten sind um den
auf Sie entfallen...