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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 222

Erklärung über die Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinnes oder Verlustes (Vordruck E 106 und E 106 a)


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Erklärung über die Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinnes oder Verlustes
(Vordruck E 106 und E 106 a)
Bei Personengesellschaften (Gemeinschaften) stellt das Finanzamt außerdem fest, wie der Gewinn (Verlust) oder der Überschuss (Fehlbetrag) auf die Teilhaber aufzuteilen ist. Es ist deshalb zusammen mit der Erklärung Vordruck E 6 eine „Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften)", Vordruck E 106, abzugeben, auf welcher für jeden Beteiligten (Gesellschafter) Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, Datum des Eintrittes oder Austrittes, Ertragsanteil in Prozent, Anteil an den Einkünften inklusive allfälliger SonderbetriebseinnahmenS. 223 und -ausgaben, nicht ausgleichsfähige Verluste (insbesondere IFB-Verluste), der Gewinn aus einer Beteiligungsveräußerung und die verrechenbaren Verluste anzugeben sind.
Soweit dem Finanzamt die Verhältnisse bekannt sind, erhalten die Steuerpflichtigen, die eine Erklärung E 6 abzugeben haben, vom Finanzamt auch einen Vordruck E 106 a zugesandt, in dem die Beteiligten angegeben sind. Diese Angaben sind zu überprüfen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Anstelle des vom Finanzamt zugesandten Vordruckes E 106...




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