zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 145

Mitteilungen über Honorarzahlungen (§ 109 a EStG)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. S 145Mitteilungen über Honorarzahlungen (§ 109 a EStG)
Ab 2002 sind bestimmte Honorarzahlungen (wie Vergütungen an Aufsichtsräte, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Vortragende etc., siehe oben bei Pkt. 7 auf Seite S 142) dem Finanzamt zu melden. Der Honorarempfänger sollte von der Meldung eine Kopie erhalten. Der Honorarempfänger hat an dieser Stelle die Anzahl der Meldungen von erhaltenen Honorarzahlungen anzuführen.


Daten werden geladen...