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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 145
Erklärung über zusätzliche Bezüge
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Erklärung über zusätzliche Bezüge Der Steuerpflichtige hat ausdrücklich anzugeben, ob er im Jahr 2002 Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückgezahlte Pflichtbeiträge an Sozialversicherung oder Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten hat. Bei Abgabe der Erklärung vor Mai 2003 mit einem zu erwartenden Guthaben aus der Veranlagung ist bei Nichtbezug das „nein" anzukreuzen, sonst wird die Erklärung nicht vor Mai 2003 bearbeitet. |