zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 174

Ausländische, in Österreich zu besteuernde Einkünfte (Kennzahlen 395 und 396)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. S 210Ausländische, in Österreich zu besteuernde Einkünfte (Kennzahlen 395 und 396)
Grundsätzlich hat ein unbeschränkt Steuerpflichtiger auch seine ausländischen Einkünfte in Österreich zu versteuern. In zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen, dass für bestimmte Einkünfte der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat (siehe Anm. 52, Seite S 175). Soweit Österreich das Besteuerungsrecht für ausländische Einkünfte hat, bestimmen manche Doppelbesteuerungsabkommen, dass die im Ausland entrichtete Steuer auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet wird (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA oder die Anrechnung der deutschen Kapitalertragsteuer auf die österreichische Einkommensteuer); dann ist die ausländische Steuer bei Kennzahl 396 einzutragen.


Daten werden geladen...