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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 216

Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb (Kennzahl 065)


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Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb (Kennzahl 065)
Bei den Kennzahlen 072 bis 075 wird die Umsatzsteuer von den innergemeinschaftlichen Erwerben berechnet und festgehalten. Da der Warenverkehr im EU-Gebiet umsatzsteuerfrei ablaufen soll, wird die berechnete Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb bei Vorliegen einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug wieder abgezogen.


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