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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 144

Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen

Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen


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Hier ist nur die Anzahl der Dienstverhältnisse, nicht mehr sind die Namen und Anschriften jedes Dienstgebers bzw. jeder pensionsauszahlenden Stelle anzugeben. Werden Bezüge gemeinsam besteuert, dann ist für den gemeinsam besteuerten Bezug nur eine einzige Zahl anzuführen.

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