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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 144
Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen
Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen
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Hier ist nur die Anzahl der Dienstverhältnisse, nicht mehr
sind die Namen und Anschriften jedes Dienstgebers bzw. jeder pensionsauszahlenden
Stelle anzugeben. Werden Bezüge gemeinsam besteuert, dann ist für den gemeinsam
besteuerten Bezug nur eine einzige Zahl anzuführen. |