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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 224

Monatliche Sonderprämie (PK) für die katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern (§ 108 d Einkommensteuergesetz 1988) (E 108 d/m)


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Monatliche Sonderprämie (PK) für die katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern (§ 108 d Einkommensteuergesetz 1988) (E 108 d/m)
Mit dem Hochwasserhilfepaket wurde auch die Möglichkeit geschaffen, an Stelle einer vorzeitigen Abschreibung für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen wahlweise eine Sonderprämie geltend zu machen (§ 108 d EStG i. d. F. BGBl. I Nr. 155/2002. Sie beträgt 5 % bei Gebäuden und 10% bei sonstigen Wirtschaftsgütern). Die Sonderprämie ist mittels des Formulares E 108 d/m geltend zu machen. Dieses Formular ist nur für die Geltendmachung der Sonderprämie für jeweils einen Kalendermonat des Zeitraumes Juni 2002 bis Dezember 2003 zu verwenden. Das Formular E 108 d/m wird in den Informations- und Einlaufstellen der Finanzämter sowie auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/service/formulare/einkommensteuer/e108dm/e108dm.pdf angeboten.


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