Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 155

Zusätzliche Angaben


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zusätzliche Angaben
Auf Seite 2 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen
• Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 141)
• Kennzahl 744 Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 4 a; siehe dazu auf Seite S 141)
• Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 123 und S 141)
• Kennzahl 745 Vorzeitige Abschreibung (§ 10 a Abs. 3 und oder Abs. 10 c; siehe dazu auf Seite S 124)
• Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 140; zur Erfassung des Sondergewinnes mit 25% siehe Punkt 14 der Ausfüllhilfe)
• Kennzahl 447 Übertragungsrücklage (siehe dazu auf Seite S 118 f.)
• Kennzahl 489 Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder (siehe dazu auf Seite S 124 ff.)
• Kennzahl 404 Lehrlingsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 141).
Die Angaben unter den Kennzahlen 491 und 492 dienen der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit der Sozialversicherung (siehe Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BSVG).


Daten werden geladen...