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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 155
Zusätzliche Angaben
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Zusätzliche Angaben Auf Seite 2 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen • Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 141) • Kennzahl 744 Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 4 a; siehe dazu auf Seite S 141) • Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 123 und S 141) • Kennzahl 745 Vorzeitige Abschreibung (§ 10 a Abs. 3 und oder Abs. 10 c; siehe dazu auf Seite S 124) • Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 140; zur Erfassung des Sondergewinnes mit 25% siehe Punkt 14 der Ausfüllhilfe) • Kennzahl 447 Übertragungsrücklage (siehe dazu auf Seite S 118 f.) • Kennzahl 489 Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder (siehe dazu auf Seite S 124 ff.) • Kennzahl 404 Lehrlingsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 141). Die Angaben unter den Kennzahlen 491 und 492 dienen der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung mit der Sozialversicherung (siehe Anlage 2 zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BSVG). |